Als starker Partner an Ihrer Seite übernehmen wir für Sie mit unserem "Rundum-Sorglos-Paket" den kompletten Verkauf von Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung. Wir managen jeden Schritt sorgfältig und effizient, sodass Sie sich entspannt zurücklehnen können. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise und unsere große Leidenschaft für Immobilien.
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Häufig gestellte Fragen:
Wie hoch ist der aktuelle Marktwert meiner Immobilie?
Der Marktwert Ihrer Immobilie wird durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt. Dazu zählen insbesondere die Lage, die Größe, der Zustand, eventueller Renovierungsbedarf, das Baujahr, die Nutzungsart sowie die aktuelle Marktsituation. Für eine präzise und detaillierte Wertermittlung ist eine persönliche Begutachtung vor Ort durch unsere Experten essentiell. Als qualifizierte Immobilienwertermittler sind wir vom TÜV Rheinland zertifiziert, was unsere Expertise und Zuverlässigkeit unterstreicht. Die Bewertung Ihrer Immobilie ist 100% kostenlos und unverbindlich. Kontaktieren Sie uns dazu einfach!
Zu welchem Zeitpunkt ist die Zahlung an den Makler fällig?
Wir arbeiten zu 100% erfolgsbasiert. Die Maklerprovision wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig. Wir legen großen Wert auf faire und flexible Zahlungsbedingungen. Auf Ihren Wunsch hin können Sie die Provision bequem innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Kaufpreises für Ihre Immobilie begleichen.
Wer trägt die Kosten für den Makler?
Bei uns wird die Maklerprovision für die meisten Wohnimmobilien gemäß den gesetzlichen Vorgaben fair zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt – jeder trägt dabei 50% der Kosten. Für Sie als Verkäufer bedeutet dies, dass Sie lediglich die Hälfte der Provision zahlen, aber dennoch von unserer vollständigen und umfassenden Expertise profitieren. Sie erhalten also 100% unserer Leistung und Unterstützung, während Sie nur 50% der Kosten tragen.
Wie viel beträgt die Provision für den Makler?
Die Höhe unserer Maklerprovision entspricht dem branchenüblichen Standard von 3,57%, inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Für die meisten Wohnimmobilien fällt diese Provision jeweils für Käufer und Verkäufer an. Es ist wichtig zu betonen, dass unsere professionelle Vermarktung in der Regel zu höheren Verkaufspreisen führt als bei Privatverkäufen. Das bedeutet, dass sich die Provision im Verhältnis zum erzielten Verkaufspreis effektiv relativiert und unsere Dienstleistung für Sie als Verkäufer einen klaren Mehrwert darstellt.
Wer trägt die restlichen Kaufnebenkosten?
Üblicherweise werden die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer vom Käufer getragen. Dies umfasst die Notargebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Grundbuchkosten für Maßnahmen wie die Auflassungsvormerkung, die Eigentumsumschreibung sowie gegebenenfalls die Eintragung der Grundschuld (insgesamt ca. 2% des Kaufpreises). Dem Käufer steht daher in der Regel das Wahlrecht des beurkundenden Notars zu. Als Verkäufer sind Sie hingegen lediglich für die Kosten verantwortlich, die durch die Löschung evtl. noch bestehender Belastungen oder Rechte Dritter im Grundbuch entstehen. Diese klare Aufteilung der Kosten sorgt für Transparenz und Fairness im Kaufprozess.
Ist der Energieausweis für den Verkauf einer Immobilie relevant?
Bei Verkauf von Wohnimmobilien ist das Vorlegen eines Energieausweises gesetzlich erforderlich. Dieser Ausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz der Immobilie und dient somit als wichtige Information für potenzielle Käufer. Es ist vorgesehen, dass der Energieausweis spätestens zum Zeitpunkt der Besichtigung vorgelegt wird. Sollte für Ihre Immobilie noch kein Energieausweis vorhanden sein, werden wir die Erstellung beauftragen und betreuen. Für Sie als Verkäufer entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Ist die notarielle Abwicklung Teil der Maklerdienstleistung?
Die Einbeziehung der notariellen Abwicklung in den Service eines Maklers variiert je nach Unternehmen. In unserem Leistungsangebot ist dies jedoch enthalten: Wir kümmern uns um alle notariellen Aspekte des Verkaufsprozesses. Dies beinhaltet die Vorbereitung und Prüfung des Kaufvertrags, die Koordination des Notartermins und die Unterstützung bei allen notwendigen Formalitäten, um Ihnen einen umfassenden und sorgenfreien Verkaufsprozess zu garantieren.
Unterliegt der Gewinn beim Immobilienverkauf der Steuerpflicht?
Im deutschen Steuerrecht gilt die sogenannte 'Spekulationsfrist' für Immobilien- und Grundstücksverkäufe. Diese Regelung besagt, dass Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien und Grundstücken, die innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft werden, steuerpflichtig sind. Um einen Verkauf steuerfrei zu gestalten, muss als Privatperson ein Zeitraum von mehr als zehn Jahren zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Immobilie liegen. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht, wenn die Immobilie im Veräußerungsjahr sowie in den beiden vorangegangenen Jahren durchgehend selbst bewohnt wurde. In diesem Fall ist der Verkauf der Immobilie steuerfrei.
Fällt eine Entschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits an?
Wenn Sie ein laufendes Darlehen bei einer Bank vorzeitig ablösen möchten, z.B. aufgrund eines Immobilienverkaufs, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Dies geschieht, weil die Bank sich bei Darlehensabschluss in der Regel für die gesamte Laufzeit refinanziert hat, also das Geld für den Kredit anderweitig beschafft hat. Bei einer vorzeitigen Tilgung entstehen der Bank potenzielle finanzielle Verluste, da sie ihre eigenen Verpflichtungen weiterhin erfüllen muss, obwohl die erwarteten Zinseinnahmen wegfallen. Der Darlehensnehmer ist daher verpflichtet, diesen Verlust durch die Vorfälligkeitsentschädigung auszugleichen. Die Höhe dieser Entschädigung wird unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren berechnet, einschließlich der verbleibenden Restschuld, der verbleibenden Laufzeit des Darlehens, des vereinbarten Sollzinssatzes und des aktuellen Zinsniveaus.
Was passiert, wenn bei der Immobilie Mängel vorhanden sind?
Immobilien können grundsätzlich auch mit bestehenden Mängeln veräußert werden. Es ist jedoch essenziell, diese Mängel offen und transparent gegenüber potenziellen Käufern zu kommunizieren. Das Verschweigen von Mängeln kann nach dem Verkauf rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Als Ihr vertrauensvoller Partner stellen wir sicher, dass alle relevanten Informationen im Kaufvertrag vollständig und korrekt erfasst werden. Mit unserer Unterstützung können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Interessen im Kaufvertrag zu 100% geschützt sind.
Um Dir einen Überblick zu geben, welche wichtigen Punkte Du bei einem Immobilienverkauf beachten solltest, bieten wir Dir hier unseren Ratgeber und Leitfaden zum Immobilienverkauf als kostenlosen Download an. Darin findest du die 11 Todsünden, die Du beim Immobilienverkauf unbedingt vermeiden solltest...
Telefon: +49 176 34447900
E-Mail: info@immobilian.de